Teilnahmeberechtigt
Es handelt sich bei den Weinstuben Konzerten um rein private, nicht öffentliche und nicht kommerzielle Veranstaltungen.
An den Veranstaltungen in Helmuts Weinstube kann nur ein eng begrenzter, unter einander in freundschaftlicher oder/und verwandtschaftlicher Beziehungen stehender Personenkreis teilnehmen.
Dazu gehören ausschliesslich:
Rechtliche Hinweise
Helmuts Weinstube ist ein ausschließlich privater Raum für unsere Feiern.
Es handelt es sich dabei weder um ein öffentliches Lokal noch um einen Gastraum.
Die Gäste der Weinstuben Konzerte stehen in engem sozialen Kontakt zueinander und sind alle entweder miteinander verwandt oder freundschaftlich untereinander verbunden. Sie sind Freunde der Gastgeber Ulrich und Birgit Vogt.
Die engen persönlichen Beziehungen zwischen den teilnehmenden Personen sind Kriterium für eine private, nichtöffentliche Veranstaltung.
Die Beziehungen zwischen den einzelnen Personen sind stark genug, um das Bewusstsein der persönlichen Verbundenheit zu begründen (Dreier in Dreier/Schulze: § 15 Rn. 43).
Diese Verbundenheit liegt regelmäßig bei familiären oder freundschaftlichen Verhältnissen vor.
Dies ist bei der Gemeinschaft unserer Verwandten und Freunde der Fall.
Für private, nicht Gema Gebühren pflichtige Feiern spricht das Bewusstsein, persönlich miteinander verbunden zu sein (BGH GRUR 1984, Seite 734, 735 – Vollzugsanstalten).
Dieses Bewusstsein kann auch erst durch die Veranstaltung hervorgerufen werden (vgl BGH GRUR 1956 – Tanzkurse).
Grundsätzlich egal ist dabei die Anzahl der Personen, solange die persönliche Verbundenheit vorliegt.
Eine Gästeliste unserer ausschließlich privaten Kontakte liegt vor.
Die enge persönliche Verbundenheit kann dadurch jederzeit belegt werden.
Die Gema hat bereits mehrmals unberechtigte Forderungen an uns storniert.
Wir möchten auch in Zukunft nicht erneut behelligt werden.